Spionage am Arbeitsplatz

Spionage am Arbeitsplatz

SpySoftware, Peilsender, Programme die Telefongespräche abhören - das klingt nach dem Repertoire von James Bond, doch leider haben sogenannte „007-Tools“ ihren Platz auch in unseren deutschen Büros gefunden. Die Telekom, Lidl, Ebay und die Bahn haben es vorgemacht und sicher ist: Das Ausspionieren der Beschäftigten scheint für einige Arbeitgeber Gang und Gebe zu sein.

Die moderne Technik ermöglicht eine Überwachung rund um die Uhr und zwar ohne dass Arbeitnehmer dies mitbekommen. Versteckte Kameras, eine eingesetzte Handy-Ortung oder auch Spionageprogramme ermöglichen dem Chef sich ein Bild von der Arbeit seiner Mitarbeiter zu machen. Jeden, der einen Arbeitgeber mit wenig Skrupel hat, kann es treffen. Besonders wer im Verdacht steht nicht korrekt oder besonders langsam zu arbeiten könnte zum Objekt für Ermittler werden.

Der Markt für Spionageprogramme ist groß und für jeden zugänglich. Besonders beliebt scheinen Spionagesoftwares für PC und Netzwerke zu sein. Auch Ebay verwendete eines mit dem unschuldigen Namen „Blue Pumpkin“. In über 70 Ländern hat die Firma ProtectCom Kunden für ihre Spionageprogramme. Mit ihrem Versprechen absoluter Diskretion steht einem interessierten Arbeitgeber für den Kauf einer solchen Software nichts mehr im Wege. Ein Klick, ein paar Minuten Geduld für das Herunterladen, eine einfache Installation und schon kann der Chef mit seinen Schnüffeleien beginnen. Fünfzig bis siebzig Euro kosten solche Programme, die sich selbst mit ihren Namen, wie „Boss Everyware“ oder „Spector Pro“, nicht vor ihrer Funktion verstecken. Sämtliche Tastenanschläge und Aktivitäten in Programmen können damit aufgezeichnet werden, regelmäßige Bildschirmfotos geben Auskünfte über besuchte Internet-Adressen oder private E-Mails. Von dieser Überwachung merkt der Angestellte nichts. Die Programme sind gut getarnt, kein Icon verrät das Spionagetool und auch der Windows Task-Manager (in dem üblicherweise alle aktiven Anwendungen aufgelistet sind)  zeigt nichts Verdächtiges an.

Wie kann man sich schützen?

Einige Möglichkeiten gibt es aber sich vor den Spytools des Chefs zu schützen: Programme wie Process Explorer, oder Windows Defender helfen bei der Suche nach Spionageprogrammen.
Der kostenlose Windows Defender überwacht das System automatisch und gibt Alarm, sobald sich ein Spionage-Programm einnisten will. Unter „Extras / Software-Explorer“ versteckt sich ein Tool, das dabei hilft Spyware aufzuspüren. Werden verdächtige Programm oder Dateien entdeckt, so können diese mit der Funktion „Deaktivieren“ ungefährlich gemacht werden. Falls es sich eindeutig um eine Spionage-Software handelt, so löscht man diese über den Knopf „Entfernen“ komplett vom System.

Microsoft bietet den vielversprechenden Process Explorer an, der bei der Ermittlung von Spionage-Programmen helfen soll. Der Explorer zeigt alle laufenden Prozesse an, selbst wenn das Spionage-Programm versucht, ihren eigenen Task auszublenden. Viele Spytools verstecken sich in der Rubrik "explorer.exe". Findet man einen verdächtigen Eintrag, so kann man über google herausfinden, ob es sich um Spy-Software handelt und entsprechend reagieren.

Rechtliche Grundlagen

Hat man verbotenerweise privat im Internet gesurft oder der Freundin eine E-Mail geschrieben droht ein unangenehmes Gespräch mit dem Chef, schlimmstenfalls auch die Kündigung. Hat der Chef heimlich geschnüffelt braucht man sich wenigstens um die Kündigung keine Sorgen zu machen, beruhigt Professor Dr. Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht an der Universität Bremen: "Heimliche Observation ist ein schwerer Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ist illegal überwacht worden, darf der Arbeitgeber auf das erlangte Wissen weder eine Abmahnung noch eine Kündigung stützen. Im Prozess steht ein Verwertungsverbot – jedenfalls dann, wenn ein schwerer Eingriff ins Persönlichkeitsrecht vorliegt." Das sieht auch der stellvertretende Presseleiter des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nils Schröder so, denn im Allgemeinen gelte der Grundsatz, dass eine dauerhafte und umfassende Verhaltens- und Leistungskontrolle verboten ist.

Eine Ausnahme gebe es jedoch: Eine heimliche Überwachung kann erlaubt sein wenn es einen konkreten Verdacht eines schweren Verstoßes gibt. Beispielsweise: Eine heimliche und zeitlich begrenzte Videoüberwachung an einer Kasse kann zulässig sein, wenn es an dieser Kasse immer wieder zu Fehlbeträgen kommt. Das bietet allerdings einen weiten Interpretationsspielraum, die Grenzen zwischen recht- und unrechtmäßiger heimlicher Überwachung sind nicht eindeutig geklärt. Aus diesem Grund regen die Datenschutzbehörden schon lange an, Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz zu treffen, die die wesentlichen Anwendungsfälle klar definieren.

Professor Dr. Däubler rät allen Betroffenen umgehend mit einem Anwalt oder dem Betriebsrat zu sprechen und sich sehr genau zu überlegen wie man reagiert. Wenn man alles zugibt, werden möglicherweise im Streitfall die Gerichte sagen, Grundlage für Maßnahmen sei das "Geständnis" und gar nicht mehr das unerlaubt erlangte Belastungsmaterial. Wenn es gut läuft, geht zwar der Arbeitsplatz nicht verloren, wahrscheinlich jedoch ein gutes Arbeitsklima. Es ist fast unmöglich einen solchen gegenseitigen Vertrauensbruch wieder zu kitten. Kluge Unternehmer haben längst erkannt, dass Überwachung der Arbeitsproduktivität nicht gut tut. Daneben gibt es leider schwarze Schafe, die dies nicht erkennen wollen und damit eine juristische und wirtschaftliche Bauchlandung riskieren. Doch ärgern Sie sich nicht darüber - denn auch das könnte Ihr Chef durch die aktivierte Webcam sehen.



(Victoria Hoffmann / Foto:© Gerd Altmann/PIXELIO)

 

 



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